Inselzuschlag
Inselzuschlag
Inselzuschlag – Was bedeutet das?
Der Versand von Waren auf eine Insel ist etwas anders als eine Lieferung auf dem Festland, da die normale Logistikkette unterbrochen wird. Weil Wasser die Inseln umgibt, müssen die Sendungen umgeschlagen und auf Fähren oder Züge verladen werden. Das kann zu Verzögerungen führen und verursacht auch zusätzliche Kosten. Um diese Mehrkosten abzudecken, erheben Versanddienstleister einen sogenannten Inselzuschlag. Dieser Zuschlag hängt von Größe und Gewicht der Sendung ab und lässt sich daher nicht pauschal angeben. Unsere Verkaufsberater setzen sich im Rahmen der Versandabwicklung noch einmal gesondert mit Ihnen in Verbindung, um den genauen Inselzuschlag zu klären. Bei Fragen können Sie uns gerne vorab eine E-Mail schicken.
Betroffene Lieferorte:
– Die Ostfriesischen Inseln Baltrum, Borkum, Juist, Langeoog, Norderney, Spiekeroog und Wangerooge.
– Die Nordfriesischen Inseln Amrum, Föhr, Nordstrand, Pellworm, Sylt und die meisten Halligen, wie auch Helgoland, Neuwerk, Hiddensee und einige Inseln in Binnenseen, wie z.B. Dem Chiemsee.
Wenn Ihre Lieferadresse auf einer dieser Inseln liegt, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden. So können wir Ihre Bestellung gemeinsam aufnehmen und den Inselzuschlag basierend auf dem Warengewicht genau berechnen.
Ihre Alternativen:
In manchen Fällen ist es möglich, die Lieferung bis zur letzten Filiale des Transportdienstleisters auf dem Festland zu schicken. Von dort aus können Sie dann einen eigenen Weitertransport organisieren. Wir beraten Sie gern, um gemeinsam die beste Lösung zu finden.